Kontaktaufnahme

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit interessieren, einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren möchten oder noch offene Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit über das Kontaktformular oder per E-Mail

Wir freuen uns über Ihre Nachricht und werden Ihre Anfrage möglichst zeitnah beantworten.

Erstgespräch

Im Erstgespräch wird Ihr Anliegen besprochen und gemeinsam abgeklärt, ob eine Zusammenarbeit einen angemessenen Rahmen für die Erreichung Ihrer Ziele darstellen kann. In Abhängigkeit von Ihrem Anliegen werden auch bereits erste Impulse und Veränderungsansätze angestoßen.

 

Zudem dient das Erstgespräch einem gegenseitigen Kennenlernen, sodass Sie sich im Anschluss in Ruhe überlegen können, ob eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit für Sie vorstellbar ist. Die therapeutische Beziehung stellt einen wesentlichen Wirkfaktor für wirksame Veränderung dar.

 

Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt, die gesetzlichen Kassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie. Sie können direkt in die Sprechstunde einer Psychotherapeut*in gehen. Dafür benötigen Sie keine Überweisung, sondern nur Ihre Krankenversicherungskarte.

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenversicherung, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Ihnen die Kosten erstatten werden.

Wenn Sie die Kosten selbst tragen, können Sie davon profitieren, dass Sie unabhängig von den Vorschriften der Krankenversicherungen sind: 

  • Freie Wahl der Methoden
  • Individuelle Gestaltung der Häufigkeit, Dauer und Intensität der Sitzungen
  • Anonymität und Diskretion: Krankenversicherungen und Behörden erhalten keine sensiblen Daten und Diagnosen werden nicht im Gesundheitssystem erfasst. Das kann von großem Vorteil sein für den späteren Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung sowie für eine Verbeamtung.
  • Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastungen 
  • Bürokratischen Hürden durch aufwändige Antragsverfahren und Gutachten bei der Krankenversicherung entfallen

Paartherapie wird in Deutschland i.d.R. nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, da sie nicht als medizinisch notwendige Behandlung gilt.
Daher müssen die Kosten für eine Paartherapie
in der Regel vom Paar selbst getragen werden. 

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Kosten für eine Paartherapie von den Krankenkassen übernommen werden können:
Wenn einer der Partner unter einer diagnostizierten psychischen Erkrankung leidet, die sich auf die Beziehung auswirkt, kann eine individuelle Psychotherapie für den betroffenen Partner von der Krankenversicherung übernommen werden. In diesen Fällen kann der Therapeut den Partner in einige Sitzungen einbeziehen.
Auch einige private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen unter Umständen einen Teil der Kosten.

Gesetzliche Krankversicherungen übernehmen hierfür die Kosten. Sie müssen zu Ihrem ersten Termin lediglich Ihre Versichertenkarte mitbringen.
Sind Sie privatversichert oder übernehmen die Kosten selbst, teilen wir Ihnen die Kosten pro Sitzung gerne vorab mit.

Beim letzten Termin erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die diagnostische Einschätzung. 
Darüber hinaus bieten wir auf Selbstzahlerbasis auch an, einen ausführlichen Befundbericht mit den detaillierten Testergebnissen zu erstellen.
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