
Kontaktaufnahme
Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit interessieren, einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren möchten oder noch offene Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit über das Kontaktformular oder per E-Mail.
Wir freuen uns über Ihre Nachricht und werden Ihre Anfrage möglichst zeitnah beantworten.

Erstgespräch
Im Erstgespräch wird Ihr Anliegen besprochen und gemeinsam abgeklärt, ob eine Zusammenarbeit einen angemessenen Rahmen für die Erreichung Ihrer Ziele darstellen kann. In Abhängigkeit von Ihrem Anliegen werden auch bereits erste Impulse und Veränderungsansätze angestoßen.
Zudem dient das Erstgespräch einem gegenseitigen Kennenlernen, sodass Sie sich im Anschluss in Ruhe überlegen können, ob eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit für Sie vorstellbar ist. Die therapeutische Beziehung stellt einen wesentlichen Wirkfaktor für wirksame Veränderung dar.
Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenversicherung
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt, die gesetzlichen Kassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie. Sie können direkt in die Sprechstunde einer Psychotherapeut*in gehen. Dafür benötigen Sie keine Überweisung, sondern nur Ihre Krankenversicherungskarte.
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen und ggf. die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenversicherung, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Ihnen die Kosten erstatten werden. Die Erstattung hängt jedoch vom jeweiligen Vertrag ab. Die Tarife der privaten Versicherungen unterscheiden sich teilweise deutlich.
Die Rechnungen erhalten Sie direkt von uns. Die Erstattung durch Ihre Versicherung oder Beihilfe liegt in Ihrer Verantwortung.
Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten selbst tragen, können Sie davon profitieren, dass Sie unabhängig von den Vorschriften der Krankenversicherungen sind:
- Freie Wahl der Methoden
- Individuelle Gestaltung der Häufigkeit, Dauer und Intensität der Sitzungen
- Anonymität und Diskretion: Krankenversicherungen und Behörden erhalten keine sensiblen Daten und Diagnosen werden nicht im Gesundheitssystem erfasst. Das kann von großem Vorteil sein für den späteren Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung sowie für eine Verbeamtung.
- Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastungen
- Bürokratischen Hürden durch aufwändige Antragsverfahren und Gutachten bei der Krankenversicherung entfallen
Paartherapie
Paartherapie wird in Deutschland i.d.R. nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, da sie nicht als medizinisch notwendige Behandlung gilt.
Daher müssen die Kosten für eine Paartherapie in der Regel vom Paar selbst getragen werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Kosten für eine Paartherapie von den Krankenkassen übernommen werden können:
Wenn einer der Partner unter einer diagnostizierten psychischen Erkrankung leidet, die sich auf die Beziehung auswirkt, kann eine individuelle Psychotherapie für den betroffenen Partner von der Krankenversicherung übernommen werden. In diesen Fällen kann der Therapeut den Partner in einige Sitzungen einbeziehen.
Auch einige private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen unter Umständen einen Teil der Kosten.
Diagnostik
Terminabsage
Bitte sagen Sie Termine mindestens 48 Stunden vorher ab. So können wir den Termin gegebenenfalls als Notfall- oder Akuttermin an andere Personen in Behandlung vergeben.
Wenn eine Absage zu kurzfristig erfolgt, versuchen wir weiterhin, den Termin neu zu vergeben. Gelingt dies nicht, stellen wir ein Ausfallhonorar in Rechnung.